

Passus in der SSV-Satzung legt fest
SSV-Vereine müssen Mitglied im KSB sein
Aus aktuellem Anlass weist der Stadtsportverband Castrop-Rauxel (SSV) seine Mitglieder-Vereine auf einen wichtigen Sachverhalt hin
Die aktuelle Satzung des SSV und auch in der Satzung des Kreissportbundes Recklinghausen (KSB) fordern die Doppelmitgliedschaft. Das bedeutet: Die Vereine, die ordentliches SSV-Mitglied mit allen Rechten sein möchten, müssen gleichzeitig Mitglied im KSB sein.
Regelmäßig gleicht der Vorstand des Stadtsportverbandes den Sachstand mit dem Kreissportbund ab und schreibt jene Vereine an, die noch keine Doppel-Mitgliedschaft haben.
Es gibt zwei Möglichkeiten dem KSB beizutreten:
1. Der Verein meldet sich selbst beim KSB an und teilt das dem SSV mit.
2. Der Verein bevollmächtigt den SSV zur Anmeldung beim KSB.
Auf das Anschreiben des SSV im Jahr 2019 an die Clubs, haben einige Vereine mit dem Beitritt in den KSB reagiert, andere nicht.
Mitte Dezember hat der Vorstand des Stadtsportverbandes um den Vorsitzenden Ulrich Romahn beschlossen zu reagieren und zu handeln. Romahn erklärte: „Wir haben beschlossen die Vereine, die keine Doppel-Mitgliedschaft haben, von Stadtmeisterschaften auszuschließen. Wir haben auch schon in der Vergangenheit reagiert - und eine Förderung aus der Sportpauschale für Vereine ohne Doppel-Mitgliedschaft abgelehnt. Der KSB und der LSB zahlen ebenfalls keine Pauschalen an Vereine, die dort keine Mitgliedschaft vorweisen können.“
Die erste Konsequenz ist: Dem VfR Rauxel 08 bleibt die Teilnahme an der Hallenstadtmeisterschaft untersagt, da er kein KSB-Mitglied ist.
Ausrichter der Stadtmeisterschaften ist der Stadtsportverband und kann deshalb den Ausschluss von Vereinen bei vorliegenden Gründen aussprechen.
Ulrich Romahn betonte: „Wenn bis zur Mitgliederversammlung 2020 die Anmeldungen nicht vorliegen, werden wir der Mitgliederversammlung den Ausschluss der Vereine, die bis dahin keine Doppelmitgliedschaft haben, aus dem SSV vorschlagen.“