Redaktion Dienstag, 16. Juni 2020 von Redaktion

Sportabzeichen-Saison kann beginnen

Die neue Sportabzeichen-Saison 2020 beginnt wegen der Corona-Krise mit zwei Monaten Verspätung - am Freitag, 3. Juli.

SSV-Sportabzeichenwartin Ute Spengler. Foto Ruhr Nachrichten Castrop-Rauxel

Sportabzeichenwartin Ute Spengler und ihr Helfer-Team erwarten die Teilnehmer zum Auftakt um 18 Uhr auf dem Sportplatz an der Uferstraße in Ickern. Anschließend (19.30 Uhr) sind Spengler und ihre Helfer im Parkbad Nord anzutreffen, wo sie die Schwimm-Prüfungen abnehmen.

Im Juli sowie wohl bis Mitte August steht mittwochs das Stadion an der Bahnhofstraße nicht als Prüfungsort zur Verfügung. Hier wird der Kunstrasenbelag renoviert.

In den Sommerferien besteht die Möglichkeit, Leistungen im Radfahren und Walking zu erbringen, an mehreren Samstagen mit Start und Ziel am Rapensweg in Ickern. Konkrete Termine werden noch bekannt gegeben.

In den vergangenen Wochen hat Ute Spengler ein Hygienekonzept erarbeitet. Dieses kann man lesen, wenn man im folgenden Absatz die einzelnen Registerkarten anklickt.

Allgemeine Maßnahmen

Für die Prüfer und Sportler/Schwimmer gilt bei der Anmeldung/Datenaufnahme ein MNS-Gebot (Mund-Nasen-Schutz).
Umkleideräume und Duschen dürfen mit Erlass des Landes NRW vom 28. Mai 2020 unter strenger Beachtung von Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder genutzt werden. Der SSV Castrop-Rauxel macht hiervon aber keinen Gebrauch, da die Auflagen mit sehr großem Aufwand verbunden sind. Somit bleiben die Umkleideräume und Duschen weiterhin geschlossen.
Die Trainingsorganisation muss unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50m bis 2m so durchgeführt werden, dass ein direkter Körperkontakt vermieden wird.
Für alle Teilnehmer am Training muss vorab eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.
Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist auf Vollständigkeit zu prüfen und um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe zu erweitern.
Sämtliche Hygienemaßnahmen sind vorab an alle Prüfer, Sportler und die Eltern der minderjährigen Sportler zu kommunizieren. Dabei sind die Eltern darauf hinzuweisen, dass sie bei den geringsten Krankheitssymptomen, dazu zählt u.a. schon Unwohlsein oder ein leichter Schnupfen, ihr Kind nicht zum Training schicken dürfen.
Prüfer und Sportler treten bereits in Sportkleidung zum Training an.
Für jede Trainingseinheit werden die zugelassenen Personen (Teilnehmer, Prüfer) und Sporteinheiten lückenlos dokumentiert.
Die Sportler haben jeweils eigenes Desinfektionsmittel mitzuführen (kleines Vorratsbehältnis) und sollen dieses in den Pausen auch für ihre Hände nutzen.
Alle Sportler haben einen Nasen-Mund-Schutz mitzuführen, der während der sportlichen Betätigung nicht angelegt werden muss.
Die Sportgruppe wird vor dem offiziellen Trainingsbeginn am Vereinshaus bzw. Freibadsozialgebäude vom Prüfer gesammelt auf die Sportanlage/Schwimmbecken geführt. Am Sammelpunkt sind von den Teilnehmern die vorgegebenen Mindestabstände von 1,50m bis 2m strikt einzuhalten.
Bei zeitgleich stattfindendem Training verschiedener Vereine werden innerhalb des Platzes Orte festgelegt, an denen die Trainer bzw. Prüfer sich mit ihrer Gruppe aufhalten, so dass die Gruppen sich auf dem Gelände nicht begegnen. Hierzu wird zuvor ein Belegungsplan abgestimmt.
Größere Trainingsgruppen werden von den jeweiligen Prüfern organisatorisch vorher verkleinert und trainieren dann zeitversetzt. Die Organisation der Zusammensetzung der Gruppe liegt in der Verantwortung der Prüfer.
Beim Wechsel der Sportgruppen ist eine Zeitspanne von mindestens 10 min. zwischen Ende des Trainings und Beginn des Trainings mit der nächsten Gruppe anzusetzen, damit eine Begegnung ausgeschlossen ist. Nach Trainingsende haben die Gruppen das Gelände zügig zu verlassen.
Gäste und Zuschauer dürfen das Sportgelände bis zu einer maximalen Grenze von 100 Personen wieder betreten. Diese müssen sich allerdings, ebenso wie Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen und auf dem Gelände verweilen wollen, in eine Liste mit Namen, Telefonnummer, Tag und Zeit eintragen, um mögliche Infektionsketten verfolgen zu können. Wer sich nicht in eine solche Liste eintragen möchte, darf das Sportgelände nicht betreten.
Es werden ausschließlich die Sanitäranlagen am Vereinsheim geöffnet sein. Um den Abstand von mindestens 1,50m zu gewährleisten, dürfen die Toilettenräume nur von jeweils 1 Person (männlich bzw. weiblich) betreten werden.
Anwesenheitslisten sind bei jeder Trainingseinheit zu führen, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Wer sich nicht in eine solche Liste eintragen lassen möchte, darf das Sportgelände nicht betreten.

Aus Gründen der Vereinfachung wurde auf eine genderkorrekte Ausdrucksweise verzichtet. Dies stellt ausdrücklich keine Diskriminierung dar.

Stand 06/2020

Erstellt von Ute Spengler

Durchführung des Trainings auf dem Sportplatz

Die Gruppengröße beträgt 1 Trainer plus höchstens 9 Aktive. Einzeltraining von Aktiven ohne Prüfer ist untersagt.
Das Training ist so zu organisieren, dass jederzeit zwischen den Bereichen der verschiedenen Trainingsgruppen ein freizuhaltender Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden kann. Dieser Mindestabstand gilt während des gesamten Trainings.
Die benötigten Gerätschaften werden ausschließlich von den Prüfern aus den Garagen geholt und nach dem Training von diesen auch wieder dorthin zurückgebracht. Benutzte Sportgeräte sind nach dem Training von den Prüfern zu desinfizieren. Hierfür sind in den Garagen Desinfektionsmittel vorhanden.
Bei den Wurfdisziplinen (Kugel, Schleuderball, Ball) nutzt ein Sportler während der Trainingseinheit immer nur dasselbe Gerät. Eine Weitergabe an andere Sportler ist erst nach Beendigung der Übung und anschließender Desinfektion durch den Prüfer erlaubt.
Bei Sprintübungen ist auf der Sprintgerade jeweils eine Bahn freizulassen, bei 6 Bahnen dürfen jeweils nur 3 Aktive laufen, bei 4 Bahnen dementsprechend dann nur 2 Aktive.
Bei Langstreckenläufen oder Tempoläufen kann jeweils nur ein einzelner Aktiver gestartet werden. Der nächste Läufer kann frühestens nach 15 Sekunden gestartet werden. Das Tempolauftraining findet auf den inneren Bahnen der Rundbahnen statt. Dabei ist von den Athleten ein Mindestabstand von 15 m einzuhalten („Tröpfchenwolke“). Beim Überholen muss eine Bahn freigelassen werden, so dass ein seitlicher Abstand von mindestens 1,50m vorhanden ist.
Hochsprung wird bis auf weiteres nicht durchgeführt, da eine Desinfektion der Hochsprungmatte nach jedem Sprung eines Aktiven nicht gewährleistet werden kann.
Der Transport der erforderlichen Trainingsgeräte und Hilfsmittel sowie die Desinfektion der benutzten Trainingsgeräte ist Aufgabe der Prüfer.

Aus Gründen der Vereinfachung wurde auf eine genderkorrekte Ausdrucksweise verzichtet. Dies stellt ausdrücklich keine Diskriminierung dar.

Stand 06/2020

Erstellt von Ute Spengler

Durchführung des Trainings im Freibad

Sowohl die Umkleiden als auch die Duschen sind geschlossen und können daher nicht benutzt werden. Das Umziehen ist im Freibad zu erledigen. Es werden ausschließlich die Sanitäranlagen am Sozialgebäude geöffnet sein. Um den Abstand von mindestens 1,50m zu gewährleisten, dürfen die Toilettenräume nur von jeweils 1 Person (männlich bzw. weiblich) betreten werden.
Die Kaltduschen dürfen benutzt werden.
Es wird mittig auf einer Bahn hin und auf der anderen Bahn zurück geschwommen, so dass 2m Abstand zu den Seiten des Schwimmers eingehalten werden.
Es dürfen keine Überholmanöver oder Annäherungen getätigt werden
Startsprünge können nur mit je 1,50m zu jeder Seite durchgeführt werden.
Wartende Schwimmer außerhalb des Beckens müssen den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Schwimmern und Prüfern wahren.

Aus Gründen der Vereinfachung wurde auf eine genderkorrekte Ausdrucksweise verzichtet. Dies stellt ausdrücklich keine Diskriminierung dar.

Stand 06/2020

Erstellt von Ute Spengler

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