Landessportbund NRW Dienstag, 21. April 2020 von Landessportbund NRW

Nothilfe über zehn Millionen Euro - Online-Antrag für Sportvereine

Das Land NRW hat mit einem Hilfsprogramm über insgesamt zehn Millionen Euro nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.

Diese Hilfe können notleidende Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind.

„Ein weiteres starkes Signal der Landesregierung bei unseren gemeinsamen Anstrengungen, in ihrer Existenz gefährdeten NRW-Sportvereinen schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen. Denn es muss weiter darum gehen, dass der organisierte Sport weitgehend unbeschadet durch diese Krisenzeiten kommt und eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft bleibt“, erklärt LSB-Präsident Stefan Klett.

Die Staatskanzlei NRW hat am 17. April entschieden, das 10 Millionen-Euro-Soforthilfeprogramm auch für Bünde und Verbände im LSB NRW zu öffnen.

Antragsberechtig sind damit auch

· Stadt- und Kreissportbünde,

· Stadt- und Gemeindessportverbände,

· Dachverbände mit ihren Landesteilverbänden (z.B. Sportschützen NRW mit WSB/RSB)

· Fachverbände als Mitgliedsorganisation des LSB (nicht aber Bezirke, Gaue etc.)

Da es einer aufwändigen Zusatzprogrammierung im Förderportal bedurft hätte, diese zusätzlichen Anträge dort abzuwickeln, hat der LSB NRW ein Verfahren außerhalb des Portals, selbstverständlich jedoch unter gleichen Förderbedingungen, eingerichtet. Dazu wird das unten zum Download bereitgestellte Antragsformular benötigt. Dies ist nur für die Nutzung des hier angesprochenen Mitgliederkreises zu nutzen!

Die Vereine müssen ihre Anträge unverändert über das Förderportal stellen!

Bitte beachten Sie: Für Anträge von Bünden und Verbänden gelten die gleichen Antragsbedingungen wie für Sportvereine. Das heißt unter anderem: Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung der Organisation in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.

Bitte senden Sie Ihre ausgefüllten Anträge an folgende E-Mail-Adresse: soforthilfe-sport@lsb.nrw

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eventuelle Rückfragen, welche nicht über die FAQ beantwortet werden, auch nur schriftlich an diese Stelle gerichtet werden sollen: soforthilfe-sport@lsb.nrw.

Zusätzliche drei Millionen Euro für Förderung der Übungsarbeit

Darüber hinaus stehen zur Stärkung der qualifizierten Übungsarbeit in den Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen.

„Uns ist besonders wichtig, dass das Rückgrat unserer Vereine, also die ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden können“, betont Sport-Staatssekretärin Andrea Milz.

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