

Zur Förderung des Engagements der Sportvereine
Landesprogramm 1000x1000 wird wieder aufgelegt
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Jeder Verein kann in diesem Jahr EINEN Antrag stellen!
Für das Jahr 2020 gelten folgende Förderschwerpunkte:
Kooperation Sportverein mit Schulen
Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
Integration
Inklusion
Gesundheitssport
Sport der Älteren
Mädchen und Frauen im Sport.
Im Jahr 2020 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Ein besonderes Augenmerk wird im Jahr 2020 auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.