Landessportbund NRW Donnerstag, 9. April 2020 von Landessportbund NRW

Wichtige Vereinsinfos des LSB NRW in Zeiten der Corona-Krise

* Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht !

* Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt !

An dieser Stelle informieren wir die Vereine laufend über wichtige Informationen des Landessportbundes NRW. Die Dachorganisation des organisierten und gemeinwohlorientierten Sports in NRW ist vor allem in dieser Zeit ein wichtiger Ansprechpartner für Verbände und Vereine in Sachen finanzieller Hilfsprogramme für Sportvereine und Trainer.

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+++ 09.04.2020: Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht - Übungsleiterförderung wird um 40% aufgestockt +++

Damit ist es dem LSB gelungen, gegenüber unserer letzten Information vom 03.04.2020 weitere 3 Millionen Euro Sonderhilfe für die Sportvereine in NRW zu sichern. Das Baukastensystem zur Bewältigung von Notlagen der Vereine in der Coronakrise erhält damit ein neues Element

Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)

Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW (Link) gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW (Link) veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)

Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW (Link) möglich. Ein entsprechendes Vereinsmailing wird der LSB versenden. Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen, Bünden und Verbänden an folgenden Programmen möglich.

Soforthilfeprogramm des Bundes

Das am 27. März 2020 auf der Website des MWIDE (Link) gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.

Kurzarbeitergeld

Hierzu hatte der LSB Verbänden und Bünden zuletzt empfohlen, auf Kurzarbeit für vom LSB finanzierte Fachkräfte so lange wie möglich zu verzichten, um die unverändert vollständig gewährten Zuschüsse voll auszunutzen. Der LSB hatte zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass diese Zuschüsse auch nutzbar gemacht werden sollen, um bei unvermeidbarerer Kurzarbeit eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitsgeber zu ermöglichen. Das ist gelungen. Die Bedingungen lauten aktuell wie folgt: Wird Kurzarbeitergeld für eine*n Arbeitnehmer*in angemeldet, die*der eine stellengebundene Förderung erhält (z. B. Fachkraft Integration/Ganztag oder Trainer Leistungssport), so verfällt der Anspruch auf Förderung für den Zeitraum des bezogenen Kurzarbeitergeldes. Aufstockungsbeträge der Arbeitgeber gelten aber aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Krise als zuwendungsfähige Ausgaben und können somit im Verwendungsnachweis berücksichtigt werden. Dabei gelten Höchstgrenzen, die sich an den Regelungen des Tarifvertrags der kommunalen Arbeitgeber (TVöDVKA) orientieren. Bei Rückfragen zum Thema wenden Sie sich gerne an das Referat Förderprogramme/KJP (Joerg.Beckfeld@lsb.nrw oder Jonas.Stratmann@lsb.nrw). Grundsätzliche Informationen zum Instrument Kurzarbeit finden sie unverändert www.vibss.de.

Ausnahmegenehmigungen für den Sportbetrieb

Die Coronaschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt.

Zur Dauer der Beschränkungen können wir keine Aussage treffen. Ob es in der Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten*innen der Länder in der kommenden Woche zu einer teilweisen Aufhebung der derzeitigen Regelungen kommt, ist noch nicht abzusehen.

Blitzlicht

Es wird viel über Geld geredet zurzeit. Das ist sicher auch richtig, weil die Coronakrise im organisierten Sport teilweise gravierende, manchmal existenzbedrohende wirtschaftliche Folgen hat. Wir hoffen, dass Sie trotzdem gelegentlich auch etwas Zeit finden, die vielen tollen Aktionen in den Blick zu nehmen, die Vereine, Verbände und Bünde in dieser schwierigen Zeit gestartet haben. Zahlreiche digitale Angebote für Vereinsmitglieder, Solidaritäts und Hilfsaktionen aus dem Sport für andere gesellschaftliche Bereiche u. a. m. zeigen, wie viel Potential der Vereinssport auch über das normale Sporttreiben hinaus hat. Allen, die sich hier engagieren, danken wir an dieser Stelle besonders herzlich. Nachfolgend auch ein Beispiel aus unserem Haus: Mit unserer Corona bedingten Neuschöpfung KIBAZ im Kinderzimmer können bewegte Ostergrüße in die Familie, an die Nichten und Neffen und alle Kinder und Eltern im Freundes- und Bekanntenkreis geschickt werden http://go.sportjugend.nrw/kiki . Das wird spannend, bewegt und bunt!

Trotz der widrigen Umstände wünschen wir Ihnen schöne Osterfeiertage!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stefan Klett (Präsident ) und Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender)

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