Redaktion Mittwoch, 30. Oktober 2019 von Redaktion

1.005.805,00 Euro können in die Clubs fließen

Fördergelder für Sportstätten

Zur Behebung des Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei vereinseigenen Sportstätten stehen mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum Jahr 2022 landesweit insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Auf die Stadt Castrop-Rauxel entfallen gemäß der 5-fachen Sportpauschale auf den Cent genau 1.005.805,50 Euro - also über eine Millionen. Seit dem 1. Oktober ist nun das Förderportal für die Vereine geöffnet, um ihre Anträge einzureichen.

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder fällt der Bund in Absprache mit der Kommune.

Der Stadtsportverband Castrop-Rauxel hat einen Arbeitskreis zur Entscheidung über die Anträge gebildet. In seiner ersten Sitzung hat der Arbeitskreis die bisher eingegangenen Anträge gesichtet. Weiterhin wurde über die Kriterien zur Vergabe der Fördergelder beratschlagt.

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 30.10.2018 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2019 ein Förderprogramm für Sportvereine und Sportverbände mit einem Volumen von 300 Mio. Euro aufzulegen. Mit diesem Programm, dass alle bisherigen Förderprogramme ergänzt, soll bis 2022 der Modernisierungs- und Sanierungsstau an den Sportstätten, die sich in der Trägerschaft der Sportvereine und Sportverbände befinden, spürbar reduziert.

Grundsätzlich besteht daher kein unmittelbarer Förderzugang für Kommunen. Da aber auch Sportvereine und Sportverbände antragsberechtigt sein werden, die über langfristige Pacht- oder Mietverträge zur Nutzung kommunaler Sportstätten verfügen, werden auch Sportstätten von diesem Programm profitieren, die sich im Eigentum der Kommune befinden.

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